LUNCA – RAUM FÜR KREATIVITÄT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. VERTRAGSPARTNER, GELTUNGSBEREICH

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für LUNCA -Raumvermietung (Inh. Martina Rodriguez Romero), nachfolgend „LUNCA“ genannt.

Kontaktadresse:

Martina Rodriguez Romero
Heilbronnerstraße 103, 70191 Stuttgart

2. ALLGEMEINES

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Diele, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Diele keine Geltung.

2.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von LUNCA ist die Bereitstellung von unterschiedlichen Räumen einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN), der Bereitstellung von ausgewähltem Equipment. Darüber hinaus können in der Diele als weitere Servicedienstleistung Veranstaltungen durchgeführt werden.

3.2. Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

a) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
c) Die Räume dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten vereinbarten Anlass und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zur Vertragsstrafe.

4. ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

4.1. Der Zugang zu LUNCA ist für Nutzer nur während der vereinbarten Zeit möglich. Schlüsselübergabe erfolgt auf Absprache.

5. VERTRAGSSCHLUSS

5.1. Der Vertragsschluss über die Raumvermietung erfolgt per Anmeldung per Mail

5.2. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und LUNCA kommt erst durch die Annahmeerklärung  (Buchungsbestätigung) zustande. Diese erfolgt schriftlich und umfasst insbesondere auch den gewählten Tarif.

5.3. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LUNCA. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.

5.4. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht LUNCA frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.5. Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

5.6. Eine Stornierung ist bis zu 10 Tagen vor der Raumbuchung kostenfrei, bis zu 2 Tagen vor Event mit 25% Begleichung des Buchungspreises, innerhalb 24h vor der Buchung mit 50% des Buchungspreises möglich.

6. TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

6.1. Alle Preise von LUNCA sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise auf unserer Preis-Seite.

6.2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto von LUNCA, das Sie auf der erhaltenen Rechnung

6.3. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der Diele Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

7. DATENSCHUTZ

7.1. LUNCA wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

7.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die Diele sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

7.3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Diele verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

8. KÜNDIGUNGEN

8.1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

8.2. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

9. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

9.1. Der Kunde ist im Rahmen der Tarife berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie in den Räumen aufzustellen, Voraussetzung ist die Zustimmung von LUNCA.

9.2. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

9.3. LUNCA darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

11. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

11.1. Der Kunde hat die Räume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die Diele übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

11.2. In allen Fällen, in denen die Diele im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Diele nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, die Diele fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.3. Die Diele übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu der Diele unterbleiben. Sofern die Diele von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist die Diele zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die Diele von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Anklicken und / oder das Downloaden von pornografischen, insbesondere kinderpornographischen Webseiten, ist absolut untersagt und berechtigt die Diele ebenfalls zur Kündigung. Dies gilt ebenfalls für Webseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden. Der Kunde ersetzt der Diele die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass die Diele Dritten infolge einer Rechtsverletzung des Kunden in Anspruch genommen wird.

11.4. Dem Nutzer (der keinen Fixdesk oder Team Office gemietet hat), ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten der Diele Hamburg besteht.

12. BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

12.1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an die Diele zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Diele vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

12.2. Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an die Diele zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach so kann die Diele die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann die Diele auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.

12.3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er der Diele für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe es Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

13. ÄNDERUNG DER AGB

13.1. Die Diele behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Der Gerichtstand ist der Sitz von der Diele in Hamburg.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig wären.

Stand der AGB: Februar 2018