LUNCA – RAUM FÜR KREATIVITÄT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. VERTRAGSPARTNER, GELTUNGSBEREICH

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für LUNCA -Raumvermietung (Inh. Martina Rodriguez Romero), nachfolgend „LUNCA“ genannt.

Kontaktadresse:

LUNCA Kreativräume & Teambuildings

Martina Rodriguez Romero

Heilbronnerstraße 103, 70191 Stuttgart

 

  1. ALLGEMEINES

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von LUNCA, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch LUNCA keine Geltung.

2.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Firmenkunden und selbstständige Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von LUNCA ist die Bereitstellung von unterschiedlichen Räumen einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN), der Bereitstellung von ausgewähltem Equipment. Darüber hinaus können weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.

3.2. Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

  1. a) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
  2. b) Die Räume und Dienstleistungen dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten vereinbarten Anlass und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zur Vertragsstrafe.

 

  1. ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

4.1. Der Zugang zu LUNCA ist für Nutzer nur während der vereinbarten Zeit möglich. Schlüsselübergabe erfolgt auf Absprache.

 

  1. VERTRAGSSCHLUSS

5.1. Der Vertragsschluss über die Raumvermietung erfolgt per Anmeldung und Zusendung der Rechnung per Mail

5.2. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und LUNCA kommt erst durch die Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Diese erfolgt schriftlich und umfasst insbesondere auch den gewählten Tarif.

5.3. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LUNCA. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.

5.4. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht LUNCA frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.5. Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

5.6. Die Stornierungsbedingungen finden Sie unter dem Reiter Preise

 

  1. TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

6.1. Alle Preise von LUNCA sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise auf unserer Preis-Seite.

6.2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach des Miettermins auf das Konto von LUNCA.

6.3. Die Zahlung ist mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der Diele Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

 

  1. DATENSCHUTZ

7.1. LUNCA wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

7.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die Diele sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

7.3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. LUNCA verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

 

  1. KÜNDIGUNGEN

8.1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

8.2. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

  1. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

9.1. Der Kunde ist im Rahmen der Tarife berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie in den Räumen aufzustellen, Voraussetzung ist die Zustimmung von LUNCA.

9.2. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

9.3. LUNCA darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

11.1. Der Kunde hat die Räume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. LUNCA übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand der jeweiligen Räume. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

11.2. In allen Fällen, in denen LUNCA im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet LUNCA nur, soweit ihm, seinen leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe

Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, die Diele fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.3. LUNCA übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu LUNCA unterbleiben. Sofern LUNCA von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist LUNCA zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde LUNCA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Anklicken und / oder das Downloaden von pornografischen, insbesondere kinderpornographischen Webseiten, ist absolut untersagt und berechtigt LUNCA ebenfalls zur Kündigung. Dies gilt ebenfalls für Webseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden. Der Kunde ersetzt LUNCA die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass LUNCA Dritten infolge einer Rechtsverletzung des Kunden in Anspruch genommen wird

 

  1. BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

12.1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an die Diele zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind LUNCA umgehend zu melden und vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

12.2. Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an LUNCA zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach so kann LUNCA rechtlich vorgehen. Zurückgelassene Gegenstände kann LUNCA auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

12.3. Gibt der Kunde die Räume nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe es Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

 

  1. ÄNDERUNG DER AGB

13.1. LUNCA behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Der Gerichtstand ist der Sitz von LUNCA in Stuttgart

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig wären.

 

Weitere AGB auch für LUNCA Teambuildings gültig

  1. Geltung der Bedingungen

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von LUNCA mit Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB ausschließlich. Hiervon abweichende AGBs unserer Vertragspartner gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

Leistungszeit, Erfüllungsort

3.1 Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich zugesagt worden sind.

 

Vergütung

4.1 Für das Leistungsportfolio unserer Tätigkeit wird einzelvertraglich ein konkreter Betrag vereinbart. Dieser Betrag versteht sich netto, ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf alle unsere Leistungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und ist zusätzlich zu bezahlen.

4.2 Die Rechnung stellen wir nach dem Veranstaltungsdatum. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

4.3 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers steht diesem nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.4 Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Mietende seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder von Dritten einziehen lassen.

 

Rücktritts- / Kündigungserklärung

6.1 Rücktritts- oder Kündigungserklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail).

6.2 Hinzu kommen und vom Auftraggeber zu tragen sind etwaige bereits entstandene Kosten für Organisation etc., die wir auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen.

6.3 Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in Ziffer 6.1 genannte Pauschale.

 

Haftung

7.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die vertragstypischen, von uns vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach auf die haftpflichtversicherte Summe von € 1 Million jährlich begrenzt.

7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für ausdrücklich garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

Höhere Gewalt

8.1 Höhere Gewalt (wie z. B. pandemiebedingte Einschränkungen), Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Leistung erforderlichen Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

8.2 Sofern solche unter 9.1 genannten unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung erheblich ändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggebenden stehen in diesem Fall nur Rückgewähransprüche zu; darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

8.3 Im Falle eines Unfalls oder Krankheit des jeweils gebuchten Coaches bemühen wir uns für adäquaten Ersatz zu sorgen.

 

Mitschnitte und Aufzeichnungen

9.1 Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Seminaren durch die Auftraggeber sind nicht gestattet, es sei denn, wir erklären vorher unser Einverständnis in Textform (z.B. E-Mail).

 

Verschwiegenheitsverpflichtung

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Inhalte und Konditionen des mit uns geschlossenen Vertrags streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zur Kenntnis zu bringen. Von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen an leitende Angestellte, Mitarbeiter und verbundene Unternehmen des Auftraggebers.

10.2 Bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung schuldet der Auftraggeber uns Schadensersatz in Höhe von bis zu € 500,00 je Verstoß. Diese Vereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus bis hin zum Ablauf eines Jahres. Sie erstreckt sich insbesondere auf wettbewerbsrelevante Informationen sowie auf Know-how, das unser geistiges Eigentum ist.

 

III. Schlussbestimmungen

Geltendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG), finden keine Anwendung.

11.2 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu uns das am Sitz von LUNCA örtlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielen dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

 

AGB, Februar 2024